Unsere Dienstleistung

Ihr Herzenswunsch

Selbstbestimmt und glücklich in den eigenen 4 Wänden alt werden
… weil‘s Zuhause am schönsten ist!

Ob Betreuung, Pflege oder Hilfe im eigenen Haushalt, der PflegeKönig vermittelt Ihnen kompetente und engagierte osteuropäische Betreuungskräfte, von geprüften, unabhängigen Kooperationspartnern, die Sie jederzeit unterstützen.

Pflegebedürftige und Betreuungskraft teilen sich denselben Haushalt. Es entsteht nahezu 24-Stunden-Rufbereitschaft. So kann auf die individuellen Bedürfnisse eingegangen werden und im Notfall ist immer jemand vor Ort.

Für Menschen, die auch im Alter lieber sorgenfrei Daheim in Ihrem eigenen Zuhause wohnen und nicht in ein Pflegeheim umziehen möchten, ist das Konzept der häuslichen 24-Stunden-Betreuung in der Regel eine sehr gute Alternative.

senior und 24h betreuung

Aufgaben einer Betreuungs- und Pflegehilfskraft

leistungen betreuungskräfte

Leistungen unserer Betreuungskräfte für Sie:

Viele unserer Betreuungskräfte sind als sogenannte Stammbetreuer, -innen schon lange Jahre bei Ihrem Dienstleistungsunternehmen angestellt und dem PflegeKönig oftmals persönlich bekannt. Dadurch haben Sie ein großes Fachwissen und eine umfangreiche Betreuungs- und Pflegeerfahrung und sind in vielen Krankheitsbildern, der hauswirtschaftlichen Versorgung und Ernährung geschult.
Unsere Pflegekräfte unterstützen Sie bei Ihrer jeweiligen Betreuungsaufgabe, je nach Anforderung und Aufgabenumfang.

Unsere Leistungen umfassen die Grundpflege, Hauswirtschaft, Unterstützung der Mobilität, nicht-medizinische Pflegetätigkeiten, die Ernährung, sowie die Alltagsbetreuung und Aktivierung von Menschen mit einer demenziellen Veränderung.

Die Durchführung ärztlich verordneter Behandlungen, wie die Dosierung/Stellung von Medikamenten, Injektionen, Dekubitus Behandlungen, Verbandwechsel etc. sind aus dem Bereich der medizinischen Behandlungspflege und werden durch examinierte Kräfte eines ambulanten Pflegedienstes oder Ihren Arzt durchgeführt.
Die Kosten für die von Ärzten verordneten Maßnahmen übernehmen in der Regel gesetzliche und private Krankenkassen.

Wir kooperieren sehr gerne mit den einzelnen Partnern vor Ort und bilden so ein optimales Netzwerk an kompetenten Ansprechpartnern aus Ihrem Wohnort. Siehe auch in der Rubrik “Über uns/Unsere Netzwerkpartner”

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Jede Aufgabe ist so individuell wie der Mensch um den es geht.
Wir finden die richtige Lösung für Ihre Anforderung. Versprochen!

Rechtssicherheit und Grundlagen dieses Betreuungsmodells

24h

Rechtssicherheit – Rechtsgrundlage

Anders als in stationären Pflegeheimen wird bei der häuslichen 24-Stunden-Betreuung der Betroffene von einer Betreuungskraft zuhause betreut.

Wir, der PflegeKönig sind darauf spezialisiert und kennen die rechtlichen Grundlagen der 24-Stunden-Betreuung. Wir achten sehr auf die Einhaltung dieser, bei unseren ausländischen Partnern.

Die vermittelten Betreuungskräfte arbeiten auf Basis der EU Entsenderichtlinie gemäß Verordnung EG Nr. 883 / 2004 (Dienstleistungsfreiheit) des Europäischen Parlaments.  

Sie verfügen selbstverständlich über alle notwendigen Papiere, wie die A1-Bescheinigung und eine gültige EU- Krankenversicherung um auch im Notfall optimal medizinisch versorgt zu sein.

Mit der A1-Bescheinigung weisen die Dienstleistungsunternehmen nach, dass die Betreuungskraft ordentlich und sozialversichert angestellt, ist und die Richtlinien der Entsendung, incl. einer Unfall- und Haftpflichtversicherung, gesetzeskonform eingehalten werden.

„Ihre Betreuungskraft“ ist auf dieser Basis bei unserem jeweiligen Partner, dem osteuropäischen Dienstleistungsunternehmen somit legal und sozialversicherungspflichtig angestellt.

Im Rahmen des Entsendegesetzes übernimmt die ausländische Pflegehilfskraft zeitlich befristet die Betreuung und ist während dieser Zeit an Weisungen des ausländischen Arbeitgebers gebunden. 

Unsere ausgewählten Dienstleistungspartner achten auf die gesetzlich erlaubte Betreuungsdauer und organisieren auf dieser Basis den Einsatz und die Aufenthaltsdauer der Pflegekraft. 

Sie, als Auftraggeber schließen mit unseren ausländischen Partnerunternehmen einen Dienstleistungsvertrag über die Erbringung von pflegeunterstützenden Betreuungsdienstleistungen. Auf dieser Grundlage wird „Ihre Alltagsbetreuerin“ vorübergehend nach Deutschland entsendet. Das Partnerunternehmen kümmert sich bei jeder Pflegekraft um das nötige A 1 Formular und die entsprechende Auslands-Krankenversicherung. 

Diese Art der Vermittlung gibt Ihnen und der Betreuungskraft die Sicherheit der 100% Legalität und der sozialen, wie rechtlichen Absicherung. 

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Der PflegeKönig achtet sehr auf Ethik, Wertschätzung und die Einhaltung der Rechtsgrundlagen im Umgang mit den Betreuungskräften!

Organisatorische Rahmenbedingungen

Die Betreuungskraft wohnt mit Ihnen oder der zu betreuenden Person, für die Einsatzzeit im gemeinsamen Haushalt.
Hierfür benötigt die Betreuungskraft ein separates Zimmer mit einer Standard-Ausstattung wie Bett, Schrank, Nachttisch, evtl. Tisch und Stuhl sowie Heizung und Tageslichtzugang.
Ein Internetzugang für die Kraft wird sehr empfohlen.
Die Pflegekräfte kommunizieren gerne online mit Ihren Familienangehörigen in Ihrer Heimat und halten so den Kontakt.
Da die Damen und Herren oftmals die Qual der Wahl haben, welche Betreuungsaufgabe sie annehmen sollen und wollen,
sind auch die Vorzüge und Vorteile Ihrer Aufgabe und Situation vor Ort bei einem möglichen Einsatz, herauszustellen.
Die Sanitären-Einrichtungen werden überwiegend in den Haushalten gemeinschaftlich benutzt.
Der Auftrag beinhaltet freie Kost und Logis.

Im Rahmen der häuslichen 24-Stunden-Betreuung kann natürlich nicht 24 Stunden gearbeitet werden.
Durch die vor Ort Präsenz, entsteht jedoch eine nahezu 24-stündige Erreichbarkeit für den Notfall.
Die tatsächliche reguläre Arbeitszeit beläuft sich auf eine durchschnittlich 40 Stunden-Woche, die in Absprache mit Ihnen eingeteilt wird.
Auch regelmäßige Pausen der Betreuungskraft sind wichtig und gemeinsam einzuplanen.

Durchschnittlich ist die Pflegekraft je nach Herkunftsland, 6 bis 12 Wochen im Wechsel mit einer zweiten Pflegekraft bei Ihnen vor Ort. Auf diese Weise haben Sie immer jemanden im Haus, der Ihre persönliche Situation kennt.

Da wir auf das Wohl und Erholung der Pflegekraft sehr achten, sind die Wechselintervalle so gewählt.
So hat Ihre Pflegekraft die Möglichkeit, sich im Rahmen der eigenen Familie zu erholen, um anschließend gestärkt und motiviert wieder anzureisen und die Betreuung weiter zu führen.
Bei Ausfällen wie Krankheit oder Unfall können wir schnell agieren und eine Ersatzkraft für Sie organisieren.
Unsere Agenturpartner sind im Notfall, 24/7 über eine Notfallrufnummer erreichbar.

Die Betreuungskräfte werden in der Regel, durch unseren Fahrdienst mit Kleinbussen direkt bis an die „Haustür“ des Kunden anreisen. Sollte ausnahmsweise eine Anreise mit Bahn oder Flugzeug erfolgen, unterstützt der PflegeKönig gerne für Sie kostenfrei, die Weiterreise und Ankunft des Personals bis zu Ihnen.

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Nur eine zufriedene Betreuungskraft ist auf Dauer auch eine gute, …. die auch gerne wieder zu Ihnen zurück kommt!
merkmale eines serioesen anbieters

So funktioniert die Umsetzung...auch sorgenfrei bei Ihnen!

24h

Der Ablauf des 24 Stunden Betreuungskonzeptes

Selbstbestimmt mit mehr Lebensqualität

sorgenfreie betreuung

Der Weg einer erfolgreichen Zusammenarbeit

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Nur wer gut miteinander klar kommt, möchte auch miteinander wohnen!

Hier ist der Kunde halt noch König!

Unsere PLUS Leistungen für Ihr Wohlbefinden

Der ist Ihr Kümmerer vor Ort!

Leistungen unserer osteuropäischen Partner

Der PflegeKönig arbeitet ausschließlich mit kompetenten, autorisierten und inhabergeführten Partnerunternehmen in Osteuropa zusammen.

Wir kennen unsere Partner und legen größten Wert auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und der Ethik.

Ihre Betreuungskraft ist bei unserem ausländischen Dienstleistungsunternehmen legal und sozialversicherungspflichtig angestellt. Diese verfügen selbstverständlich über alle notwendigen Papiere, wie die A1-Bescheinigung und eine gültige EU- Krankenversicherung so dass die Betreuungskräfte auch im Notfall optimal versorgt sind.
Außerdem gibt es zusätzlich eine 24h-Notfallrufnummer.

Unsere Betreuungskräfte können auf Wunsch durch einen Fahrdienst in kleinen Minibussen direkt bis zur „Haustür“ des Kunden anreisen.

In enger Abstimmung und persönlicher Zusammenarbeit finden wir die richtige Betreuungskraft für Ihren Anspruch.
Sie erhalten von der Agentur einen aussagekräftigen Personalvorschlag, der Ihnen die Erfahrung und Kenntnisse der Betreuungskraft aufzeigt.

Einmal im Monat erhalten Sie von Ihrem Vertragspartner eine ordnungsgemäße Rechnung der in Anspruch genommenen Dienstleistung, die der PflegeKönig im Vorfeld prüft und freigibt.

Unsere Mission für Ihr Wohlbefinden:

Gemeinsam mit allen Beteiligten möchten wir erreichen, dass die pflege- und betreuungsbedürftigen Senioren so lange wie möglich selbstbestimmt und mit der gewohnten Lebensqualität in Ihrem eigenen Zuhause leben.
 

Gut zu wissen (FAQ) - Wissenswertes über unsere Dienstleistung

Nein, selbstverständlich nicht. Die Beschreibung dieses Modell einer Unterstützung im Haushallt zur rundum Betreuung hat im „Umgangsjargon“ zu der Bezeichnung 24h Betreuungskraft geführt.
Kein Mensch kann 24 Stunden arbeiten und es ist zudem rechtlich verboten. Grundsätzlich gilt das jeweilige Arbeitsrecht des Landes, aus dem die Betreuungskraft entsendet wird. Die Betreuungskraft hat einen Arbeitsvertrag mit dem jeweiligen Arbeitgeber. Dieser regelt die Arbeitszeiten in Übereinstimmung mit dem jeweilig geltenden ausländischen Arbeitsrecht. Innerhalb Deutschlands gilt dann allerdings ergänzend auch das Deutsche Arbeitsrecht in Bezug auf die Mindestanforderungen. Insbesondere wird auf Höchstarbeitszeiten, Mindestlohn und Ruhezeiten geachtet.

  • Kostenlose Beratung zu allen Themen der 24-Stunden-Betreuung
  • Komplette Abwicklung aller Vertragsverhandlungen
  • Zusammenarbeit mit seriösen Partnerunternehmen aus Osteuropa
  • Betreuungskräfte arbeiten nach dem Entsendegesetz im Rahmender EU-Dienstleistungsfreiheit
  • 100% Legalität
    – Sozialversichert
    – Kranken- / EU-Auslands-Krankenversichert
    – A1-Bescheinigung
  • Organisierte An- und Abreise bis vor die Haustür
  • Keine Vermittlungsgebühren

Die Freizeitgestaltung der Pflegekräfte wird immer in Absprache mit Ihnen geregelt. Bei den meisten unserer Betreuungskräfte entsteht sehr schnell ein Gefühl von Familienzugehörigkeit und durch gegenseitiges Verständnis regeln sich diese Punkte meist von selbst.
Mindestens 2 Stunden Pause nach dem Mittag und ein ganzer oder zwei halbe Tage pro Woche für eine Freizeitgestaltung sollte schon zusammenhängend möglich sein.

Der Dienstleistungsvertrag wird zwischen Ihnen und dem Unternehmen aus dem europäischen Ausland abgeschlossen. Sie sind kein Arbeitgeber, sondern Dienstleistungsempfänger.

Im Normalfall benötigen wir 5-7 Werktage um die richtige Betreuungskraft für Sie zu finden und die Anreise zu organisieren.

Natürlich versuchen wir die Betreuungskräfte so zu organisieren, dass sich im optimalen Fall zwei Personen im Wechsel die Betreuung aufteilen und sich im Zyklus zwischen sechs und 12 Wochen ablösen. Die Betreuungsleistung ist jederzeit gewährleistet. Ein wichtiges Thema ist an dieser Stelle aber auch die Wertschätzung und Wohlfühlsituation der Betreuungskräfte bei Ihnen. Aus diesem Grund ist gegenseitiger Respekt in unseren Werten fest verankert. 

Auch hier stehen für den PflegeKönig Transparenz und Fairness an erster Stelle.
Im Bereich der 24 Stunden Vermittlung gibt es unzählige Bezeichnungen und Definitionen von Sprachkenntnissen. Uns geht es dabei nicht um Verkaufsrhetorik und auch nicht um verschleierte Definitionen. Wir wollen Klarheit und Deutlichkeit! Aus diesem Grund arbeiten wir ausschließlich nach dem Europäischen Sprachreferenzrahmen.
Grundsätzlich wird keine Betreuungskraft entsendet, deren Sprachqualifikation nicht vorher geprüft wurde. Die Unterschiede in der sprachlichen Qualifikation spiegeln sich in der Einstufung der PflegeKönig Kategorien wider.
Neben der fachlichen, hat die sprachliche Qualifikation eine Auswirkung auf die Höhe der Dienstleistungskosten, des Tagespreises.  
Wir stimmen diese Anforderung in unserem persönlichen Beratungsgespräch genau mit Ihnen ab und finden die richtige Betreuungskraft für Sie. In manchen Fällen steht nicht die sprachliche Qualität, sondern sicher die Qualität der Betreuung und Pflegeerfahrung im Vordergrund.

Der gemeinsame Europäische Sprachreferenzrahmen des Europarates legt eine für Sprachlernende und –lehrende umfangreiche Empfehlung vor, die den Spracherwerb, die Sprachanwendung und die Sprachkompetenz von Lernenden transparent und vergleichbar macht. Diese Empfehlung wird für alle Teilqualifikationen (Leseverstehen, Hörverstehen, Schreiben und Sprechen) vorgenommen und ist in Form von sechs Kompetenzniveaus formuliert (Quelle wikipedia).
Die Sprachkenntnisse des osteuropäischen Personals sind nach diesen Kriterien in die entsprechenden Kompetenzniveaus eingestuft worden und werden aufgrund ihrer Einstufung beim PflegeKönig angeboten.

Elementare Sprachverwendung A1
Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen – z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.

Elementare Sprachverwendung A2
Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung.) Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.

Selbstständige Sprachverwendung B1
Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

Selbstständige Sprachverwendung B2
Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

Kompetente Sprachverwendung C1
Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch komplizierte Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sach-verhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.

Kompetente Sprachverwendung C2
Kann praktisch alles, was er/sie liest oder hört, mühelos verstehen. Kann Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Kann sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen.

Die Verträge laufen normalerweise auf unbestimmte Zeit. Natürlich können Sie auch einen Vertrag mit vorher festgelegter Laufzeit abschließen.
Die Kündigungsfrist mit dem jeweiligen Entsendeunternehmen beträgt wechselseitig 14 Tage. Sonderkündigungsrechte sind in den jeweiligen Verträgen geregelt. PflegeKönig ist Ihr Ansprechpartner während der gesamten Laufzeit.
In besonderen Situationen, wie z.B. bei Ableben der zu betreuenden Person, begleiten wir Sie bei der gesamten Kommunikation und finden eine geeignete Lösung mit einer verkürzten Kündigungsfrist von 7 Tagen.

Nein. Die Betreuungskräfte werden nach der EU-Dienstleistungsfreiheit von Ihrem Arbeitgeber für den Einsatz entsendet. Sie haben einen Dienstleistungsvertrag mit dem Arbeitgeber. Dieser hat sicher zu stellen, dass die Betreuungskraft zum Zeitpunkt der Entsendung in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht. Sie als Empfänger dieser Dienstleistung haben keine Meldepflicht.

Gegenseitigen RespektWertschätzungLegalität, sind die Grundlagen der Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Durch unsere persönliche Betreuung vor Ort machen wir uns ein Bild der individuellen Situation und stimmen mit Ihnen gemeinsam Ihr individuelles Betreuungskonzept ab. Dadurch stellen wir sicher, dass die Betreuungskraft zu Ihnen passt. Gleichzeitig spielen die Zumutbarkeit und Machbarkeit eine große Rolle.
Auch den Betreuungskräften soll es gut gehen.
Als oberste Prämisse sehen wir die soziale Absicherung und Legalität der Betreuung.

“24-Stunden-Betreuung” ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für pflegeunterstützende Betreuungsaufgaben in Ihrem, oder dem Haushalt Ihrer Angehörigen. Selbstverständlich arbeitet niemand 24 Stunden am Tag. Das wäre unvereinbar mit deutschem Arbeitsrecht. Vielmehr soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die Betreuungskraft für den Zeitraum der Betreuung mit Ihnen oder der zu betreuenden Person im selben Haushalt wohnt.
Durch diese Voraussetzungen wird eine grundsätzliche Rufbereitschaft (Tag und Nacht) erreicht. Dadurch kann auf unvorhersehbare Situationen schnell reagiert werden.
Im Dienstleistungsvertrag ist eine gesetzkonforme Wochenarbeitszeit geregelt. In Abstimmung zwischen Ihnen und der Betreuungskraft werden Ruhephasen und Ausgleichszeiten organisiert. PflegeKönig unterstützt Sie gerne dabei (z.B.  durch Einsatz eines Wochenplanes), eine für beide Seiten gute und stabile Situation zu schaffen.
Die gesamten Leistungen der Betreuungskräfte finden Sie unter dem Kapitel Aufgaben der Betreuungs- und Pflegehilfskraft.

Die Beschreibung und Kosten unserer unterschiedlichen angebotenen Leistungspakete finden Sie unter dem Kapitel Kosten.

Je nach Anforderungen und Sprachkenntnissen betragen die monatlichen Kosten als Komplettpreis einer häuslichen Pflege ab 2.550 €. In diesem Betrag sind die Kosten für Steuern und die Sozialversicherung bereits enthalten. Dieser Kostenbeitrag berücksichtigt außerdem die gesetzlichen Mindestlohnvorschriften und ist inklusive der An- und Abreisekosten der Kräfte kalkuliert.

Sie zahlen ausschließlich für die vor Ort erbrachte Dienstleistung:

  • Keine System-, Vermittlungs- oder Einstiegsgebühren
  • Kein Preisanstieg bei Änderung des Pflegegrades
  • Alle Versicherungen, Lohnzahlungen und Sozialabgaben sind bereits enthalten
  • Reisekosten sind bereits enthalten
  • Die genannten Preise sind Endpreise. Es fällt keine Mehrwertsteuer an

Wir legen großen Wert auf Transparenz.
Bei PflegeKönig gibt es keine versteckten Kosten. Alle Kosten und Gebühren und auch die Anreisekosten der Kräfte, sind in der monatlichen Abrechnung im Tagespreis enthalten

Ansprüche auf Pflegegeld werden bei den jeweiligen Pflegekassen der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen geltend gemacht.
Wie viel Zuschuss Sie erhalten, hängt vom Pflegegrad ab. Je höher dieser ist, desto mehr wird bezahlt. Das Pflegegeld kann komplett genutzt oder mit Sachleistungen für die Pflege kombiniert werden. Diese sogenannten Pflegesachleistungen, die ein ambulanter Pflegedienst erbringt, umfassen beispielsweise Ernährung, Körperpflege und Bewegung der Pflegepersonen.
Darüber hinaus können Pflegebedürftige Mittel zur Verbesserung ihres Wohnumfeldes erhalten. Ein Beispiel dafür wäre etwa die Installation eines Griffes oder Sitzes in der Badewanne.
Der Medizinische Dienst der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz MDK oder MEDICPROOF- Der medizinische Dienst der Privaten Krankenversicherungen, überprüft die Einteilung in die Pflegegrade. Hierfür muss zunächst ein Antrag gestellt werden, im Anschluss findet eine Begutachtung des MDK statt.
Sollten Sie Fragen zur Antragsstellung oder zu den Kriterien der Einteilung haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an uns.

Weiterführende Informationen finden Sie hier auch unter den Themenblöcken Ihre Förderungsmöglickeiten und Ihre Entlastungsleistungen

Selbstverständlich!
Der PflegeKönig vermittelt als Ihre Agentur, den Kontakt zwischen Ihnen und dem ausländischen Dienstleistungsunternehmen.
Dieses Unternehmen entsendet seine Mitarbeiter für die „24 Stunden Betreuung“ zu ihnen. Dies erfolgt nach den Regularien der EU-Dienstleistungsfreiheit. Der Dienstleistungsvertrag mit dem ausländischen Dienstleister bildet die Grundlage, die jeweilige Betreuungskraft nach Deutschland legal zu entsenden.

Wir legen großen Wert auf die Auswahl der richtigen Betreuungskraft, abgestimmt auf Ihre individuellen Ansprüche. Sollte im Fall der Fälle trotzdem die Zusammenarbeit und das zwischenmenschliche Miteinander nicht passen, wird vom Dienstleister innerhalb weniger Tage ein Personalwechsel veranlasst. Die Betreuungskraft bleibt in jedem Fall solange, bis der Personaltausch möglich ist.

Alle Betreuungskräfte sind Krankenversichert und können durch die zusätzliche EU-Auslandskrankenversicherung auch einen deutschen Arzt aufsuchen. In den meisten Fällen setzt sich die Betreuungskraft selbst mit seinem Arbeitgeber in Verbindung. Sollte dies nicht der Fall sein, oder etwas Unvorhergesehenes passieren, sind wir Ihr Ansprechpartner und regeln die Angelegenheit. Ein ggf. notwendiger Personaltausch ist in diesem Fall durch den Arbeitgeber der Betreuungskraft abgesichert.

Der Betreuungszeitraum beträgt durchschnittlich je nach Herkunftsland der Kräfte zwischen
6 und 12 Wochen. Natürlich können Intensivität der Betreuung auch eine Auswirkung auf den Einsatzzeitraum der Betreuungskraft haben. Wir legen großen Wert auf eine gute und stabile Situation für beide Seiten und dass die gleichen Betreuungskräfte mehrfach bei Ihnen zum Einsatz kommen.
Wir vom PflegeKönig nehmen uns hier für jeden Fall persönlich Zeit um eine optimale Betreuung sicher zu stellen.

Die Betreuungskraft darf an die Einnahme der Medikamente erinnern und sie überwachen, jedoch die Medikamente nicht selber stellen.
Das ist eine sogenannte medizinische Behandlungspflege, die Familienmitgliedern oder examinierten Personal vorbehalten ist.
Genaue Informationen finden Sie unter Aufgaben der Betreuungs- und Pflegehilfskraft

Viele unserer Betreuungskräfte besitzen einen Führerschein, dieser ist auch in Deutschland gültig.
Nutzt unser Personal das Familienauto zu Betreuungszwecken, sollte die aufnehmende Familie die Autoversicherung entsprechend informieren.

Die Grundsätze beim PflegeKönig sind Wertschätzung und Respekt.
Ihre Betreuungskraft wird alles dafür tun, dass Ihre Lebensqualität in den eigenen vier Wänden erhalten bleibt und den Alltag der Betreuungsperson angenehm gestalten.
Sie können der Betreuungskraft den Aufenthalt ebenfalls angenehm gestalten und damit dafür sorgen, dass sie gerne zu Ihrem nächsten Einsatz zurückkommt. Eine freundliche Umgebung, ein herzliches Willkommen und Wertschätzung für die Aufgabe sind die Grundlage für eine gute Beziehung. Wir vermitteln nur Betreuungskräfte in ein Umfeld, in dem einige Mindestanforderungen gegeben sind.
Dazu zählen: ein eigenes Zimmer mit Tageslichtfenster, Schrank und Bett, sowie die Mitbenutzung des Bades. Schön ist weiterhin, wenn Ihre Betreuungskraft am täglichen Leben teilnimmt. Gemeinsame Essen, Fernsehen und soziale Einbindung.
Ein Internetzugang über WLAN ermöglicht unseren Betreuungskräften zusätzlich mit ihrer eigenen Familie in Kontakt zu bleiben und Aufgaben in eigener Sache zu erledigen.
Unterkunft und Verpflegung im Rahmen des normalen Verbrauchs sind immer frei.

Ihre Betreuungskraft ist Mitarbeiter bei einem unserer osteuropäischen Partnerfirmen und dort fest angestellt. Sie als Kunde erhalten eine monatliche Rechnung. Davon führen unsere Kooperationspartner sämtliche Sozialabgeben ab. Die Mitarbeiter erhalten Ihr Gehalt im Heimatland direkt vom Arbeitgeber

Betreuungskräfte übernehmen alle Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Grundpflege und Haushaltsführung stehen. Aus rechtlichen Gründen ist es der Betreuungskraft nicht erlaubt, medizinische Pflege durchzuführen. Unter medizinischer Pflege versteht man nach SGB V u.a. das Verabreichen von Injektionen, Verabreichen von Medikamenten und das Versorgen von Wunden. Sollte im Bereich der medizinischen Pflege ein Bedarf bestehen, empfehlen wir die Zusammenarbeit mit dem ambulanten Pflegedienst.
In den meisten Fällen entsteht eine gute Zusammenarbeit zwischen Betreuungskraft und dem Pflegedienst.

Haben Sie noch weitere Fragen?

Wir beraten Sie gerne!

Erfahrungsgemäß lassen sich alle Fragen am besten in einem persönlichen Gespräch klären.
Vereinbaren Sie einfach einen kostenfreien Beratungstermin, ich rufe Sie dann zu Ihrem Wunschtermin gerne auch zurück.

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Kontakt

Stefan König-Inhaber vom Pflegekönig