Kosten

Zuhause gut versorgt - ohne versteckte Kosten

Kompetent – Seriös – Zuverlässig – Transparent

Unsere Angebote zu den verschiedenen Leistungskategorien unserer Betreuungskräfte, sind grundsätzlich als Komplettpreis-Angebot, inklusive der Kosten für die An- und Abreise, zu verstehen.

Es gibt keine weiteren versteckten Zusatzkosten.

Die Kosten unserer vier Leistungspakete richten sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen sowie den gewünschten Fach- und Sprachkenntnissen der gesuchten Alltagsbetreuer.

Betreuungskräfte der Kategorie „Akut“ z.B. kosten ab 2.550 € im Monat inkl. Sozialabgaben, Steuern, Versicherungen und Fahrtkosten.

Nur die Qualifikationen der Betreuungskräfte (Fach-, Deutschkenntnisse, Erfahrungen…), nicht der Pflegegrad nehmen Einfluss auf den Preis.

Hinzu kommen freie Kost und Logis für die Betreuungskräfte sowie Zuschläge für die idR. bundeseinheitlichen Feiertage.

Eine detaillierte Kostenübersicht finden Sie hier

Lassen Sie sich überzeugen von unseren Leistungen und genießen Sie unseren „Rundumservice“ für ein Sorgenfrei 24h Daheim.

senior und 24h betreuung

Unsere Angebotskategorien an Betreuungskräften

Wir unterstützen Sie bei der richtigen Lösung!

Die Deutsch-Kenntnisse unserer Betreuungskräfte

Wir wissen, wie wichtig die Sprache für ein gutes Betreuungserlebnis ist.
Auch hier stehen für den PflegeKönig Transparenz und Fairness an erster Stelle.
Im Bereich der 24 Stunden Vermittlung gibt es unzählige Bezeichnungen und Definitionen von Sprachkenntnissen.
Uns geht es dabei nicht um Verkaufsrhetorik und auch nicht um verschleierte Definitionen. Wir wollen Klarheit und Deutlichkeit!
Aus diesem Grund arbeiten wir ausschließlich nach dem Europäischen Sprachreferenzrahmen und haben unsere Angebots-Kategorien mit diesen verknüpft.
Deshalb achten wir bei unserer Auswahl darauf, dass unser Fachpersonal über die wichtigsten Grundlagen verfügt. Jede unserer Betreuungskräfte wird anhand der sogenannten Kompetenzskala des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen geprüft und in die Sprachkategorien A, B und C eingeteilt.
Diese sind in weitere Stufen (A1, A2, B1, B2, C1 und C2) gegliedert, sodass sie das Sprachniveau der Pflegekraft genau widerspiegeln.

Niveaustufen des Europäischen Sprachreferenzrahmens sind:

Elementare Sprachverwendung A1/A2
Selbstständige Sprachverwendung B1/B2
Kompetente Sprachverwendung C1/C2

Weitere Detailinformationen zu den verschiedenen Niveaustufen finden sie unter …. Was sind die Niveaustufen des Europäischen Sprachreferenzrahmens?

Viele unserer Betreuungskräfte haben über mehrere Jahre Erfahrung im Ausland gesammelt und sprechen daher nicht nur Deutsch.
Falls Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen während des Auswahlprozesses gerne jederzeit beratend zur Seite.

Ihre Kosten unserer Dienstleistung im Vergleich zum Pflegeheim

Ihre 3 Säulen der Förderungsmöglichkeiten zur Refinanzierung

Pflegebedürftigen stehen je nach anerkannten Pflegegrad, Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu, des Weiteren können Sie unter Umständen das Finanzamt an Ihrer persönlichen Kostenbelastung teilhaben lassen und steuerlich partizipieren.

Pflegegeld

Pflegebedürftigen steht je nach anerkanntem Pflegegrad das sogenannte monatliche Pflegegeld zur Verfügung. 

Der individuelle Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bzw. von MEDICPROOF – Der medizinische Dienst der Privaten Krankenversicherungen bestimmt und in der Regel, in Zeiten ohne Pandemie, bei einem Termin in der Wohnung der Senioren ermittelt. 

Im Rahmen dieses Termines des „Neuen Begutachtung Assessment“ (kurz NBA) wird nach Punkten festgestellt, in welchem Maß die zu betreuende Person noch alltagstauglich ist. Auf der Grundlage dieser Erhebung (Punkte) wird die Person in einen Pflegegrad eingestuft.
Die Höhe des Pflegegrades bestimmt dann auch, wie viel z.B. Pflegegeld Sie monatlich bekommen.


Im Folgenden ein Überblick über die aktuellen Pflegegrade und das jeweilige Pflegegeld:

Näheres dazu siehe auch unter Ihr Pflegeratgeber/Ihre Entlastungsleistungen

Verhinderungs-/ Kurzzeitpflege

Die sogenannte Verhinderungspflege ist ein sehr flexibles Instrument der Pflegeversicherung, wenn die betreuende und pflegende Person einmal verhindert ist.
Leistungen für Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI in Höhe von derzeit bis zu 1.612 € pro Jahr können jährlich bei der Pflegekasse beantragt werden.

50% des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (bis zu 806 €) können zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden, § 39 SGB XI (2). Maximal steht so jedem Pflegebedürftigen also ein Betrag von insgesamt 2.418 € jährlich bzw. 201,50 € im monatlichen Durchschnitt, bei richtiger Beantragung zu.
Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet.

Das Verhinderungspflegegeld ist dafür da, um eine Ersatzpflegekraft zu engagieren, wenn Sie für einen gewissen Zeitraum die Pflege Ihres Angehörigen nicht selbst leisten können. Dies kann auch in Form der 24-Stunden – Betreuung geschehen. Die Dienstleistungen vom PflegeKönig können daher jährlich als Verhinderungspflege bei den Pflegekassen geltend gemacht werden.

Der PflegeKönig unterstützt Sie gerne bei der Beantragung dieser finanziellen Leistungen.  

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Der Anspruch für max. 42 Tage besteht jedoch nur, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen bereits seit 6 Monate zu Hause gepflegt hat und der Bedürftige mindestens mit Pflegegrad 2 eingestuft ist!

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Falls diese Maßnahme für das laufende Jahr noch nicht geltend gemacht oder beantragt wurde, sollte dies unbedingt erfolgen!

Steuerliche Entlastungen

Unsere Betreuungskosten der Sorgenfrei 24h Daheim Dienstleistung gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen und können bis zu einem Gesamtbetrag von 4.000 € bei der jährlichen Steuererklärung, steuermindernd wirken – dies gilt auch bei ausländischen Dienstleistern. Hierzu muss es sich um ein seriöses Angebot handeln, bei dem alle steuerlichen Anforderungen mit der monatlichen Rechnungsstellung erfüllt werden.
Der steuerliche Vorteil kann auch von den Kindern der pflegebedürftigen Person geltend gemacht werden.

Ggf. ist auch eine Kostenübernahme durch das Grundsicherungs- bzw. Sozialamt möglich.

Ihr monatlicher Kosten-Eigenanteil

Haben Sie noch weitere Fragen?

Erfahrungsgemäß lassen sich alle Fragen am besten in einem persönlichen Gespräch klären.
Vereinbaren Sie einfach einen kostenfreien Beratungstermin, ich rufe Sie auch gerne zurück.

Kontakt

Stefan König-Inhaber vom Pflegekönig