Ihr Pflegeratgeber

Wer einen Angehörigen pflegt oder eine Pflegekraft sucht, tut dies normalerweise nicht beruflich und muss sich schnell das notwendige Wissen aneignen. Pflege ist unsere Welt, in der wir tagtäglich Wissen und Erfahrungen sammeln.
Wir möchten gerne, dass Sie von diesem Know-how profitieren.
Daher bieten wir Ihnen nachfolgend Wissenwertes und Grundlagen zur Pflege sowie Tipps im Umgang mit Pflegebedürftigen an und  versuchen Ihre Fragen zum Thema Recht und Geld zu beantworten.

oma und opa-wer pflegt uns im alter

...und plötzlich pflegebedürftig, was nun ?

Jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens in die Situation kommen, sich um die Pflege eines Angehörigen kümmern zu müssen!
Doch was ist dann zu tun? 

Drei Antworten auf die wichtigsten Fragen:

An wen wende ich mich im Pflegefall?

Erster Ansprechpartner ist Ihre Pflegekasse, bei der Sie einen Antrag stellen müssen, um Leistungen wie Pflegegeld oder auch finanzielle Unterstützung für einen Wohnungsumbau aus der Pflegeversicherung zu erhalten.
Privatversicherte stellen den Antrag bei ihrer Pflegeversicherung.
Begleitend dazu macht es Sinn, da Pflegebedürftige einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung haben, sich etwa bei Erstantrag z.B. an die örtlichen Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe zu wenden.
Eine Übersicht dazu finden Sie auch unter der Rubrik “Ihr Pflegeratgeber/Weiterführende Links”

Im Anschluss beauftragt die Kranken- beziehungsweise Pflegekasse den Medizinischen Dienst, den Pflegebedürftigen zu begutachten. Ermittelt wird so der Pflegegrad, von dem dann die Leistungen der Pflegekasse abhängig sind.

Weiterführende Informationen finden Sie dazu im Menüpunkt “Download” unter den verschiedenen Pflegethemen.


Wer hilft bei der Pflege?

Die Pflege eines Angehörigen kann eine große Belastung sein. Nicht immer können Kinder und Enkel diese Aufgabe übernehmen. Verschiedene Dienste und soziale Einrichtungen bieten deswegen ihre Hilfe an.
Neben ehrenamtlichen Angeboten wie etwa den Seniorenbüros, die freiwillige Helfer ab 50 Jahren vermitteln,
gibt es professionelle Pflegedienste, die die Pflege in der Wohnung des Angehörigen durchführen.

Adressen von diesen Einrichtungen, sowie von stationären Pflegeeinrichtungen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder auch gerne bei uns. 

Eine Alternative dazu ist die häusliche Betreuung, etwa durch eine geschulte Pflege- und Betreuungshilfskraft aus Osteuropa, wie sie zum Beispiel auch der PflegeKönig vermittelt. Hier leben die Betreuungskräfte für einen gewissen Zeitraum bei den Senioren und unterstützen diese im Alltag (z.B. Körperpflege, Ernährung, Haushalt, Mobilität, Begleitung, Sicherheit und Gesellschaft).


Welche Vollmachten sind nötig?

Ist der Pflegebedürftige nicht mehr selbst in der Lage, den Antrag auf Pflegeleistung zu stellen, brauchen Angehörige (auch Ehepartner oder Kinder) eine Vorsorgevollmacht. Die bevollmächtigte Person kann damit wirtschaftliche Entscheidungen treffen und somit auch Verträge schließen oder kündigen. Kann der Betroffene keine Person mehr bevollmächtigen, muss beim Betreuungsgericht ein Antrag auf einen gesetzlichen Betreuer gestellt werden.
Weiterführende Informationen und Vorlagen finden Sie dazu bei uns im Download

Ihre Entlastungsleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung

 

Pflegegeld, Pflegegrad und Pflegegradrechner

Pflegebedürftigen steht je nach anerkannten Pflegegrad u.a. das sogenannte monatliche Pflegegeld zur Verfügung. 
Hierfür muss bei der zuständigen Krankenkasse ein Antrag gestellt werden. Der individuelle Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bzw. von MEDICPROOF – Der medizinische Dienst der Privaten Krankenversicherungen bestimmt und in der Regel in Zeiten ohne Pandemie, bei einem Termin in der Wohnung der Senioren ermittelt.
Dazu empfiehlt es sich, einen Berater mit Fachkenntnissen hinzuzuziehen (z.B. Pflegedienstleitung vom ambulanten Pflegedienst), um sicherzustellen, dass der realistische und zu erwartende Pflegegrad auch erteilt wird.
Die Höhe der Unterstützung hängt vom Pflegebedarf ab, der im Rahmen des „Neuen Begutachtung Assessment“ (kurz NBA) festgestellt wird. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes ermittelt in Zeiten ohne Pandemie, vor Ort in welchem Maß die zu betreuende Person noch alltagstauglich ist.

Auf der Grundlage dieser Erhebung wird die Person in einen Pflegegrad eingestuft.
Die Höhe des Pflegegrades bestimmt dann auch, wie viel z.B. Pflegegeld Sie monatlich bekommen.


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Folgenden ein Überblick über die aktuellen Pflegegrade und das jeweilige Pflegegeld:



Das Pflegegeld kann komplett genutzt oder mit Sachleistungen für die Pflege kombiniert werden. Diese sogenannten Pflegesachleistungen umfassen beispielsweise Ernährung, Körperpflege und Bewegung der Pflegepersonen und werden extern erbracht von ambulanten Pflegediensten.

Sollten Sie bei diesem Prozess Unterstützung benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu.
Eine erste Einschätzung können Sie auch anhand eines Online-Pflegegradrechners vornehmen, z.B. https://www.wohnen-im-alter.de/pflegegradrechner
Weiterführende Informationen und Vorlagen finden Sie auch hier im “Download Bereich”.


Verhinderungs-/Kurzzeitpflege

Die sogenannte Verhinderungspflege ist ein sehr flexibles Instrument der Pflegeversicherung, wenn die betreuende und pflegende Person einmal verhindert ist.

Leistungen für Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI in Höhe von derzeit bis zu 1.612 € pro Jahr können jährlich bei der Pflegekasse beantragt werden. 50% des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (bis zu 806 €) können zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden, § 39 SGB XI (2).
Maximal steht so jedem Pflegebedürftigen also ein Betrag von insgesamt 2.418 € jährlich bzw. 201,50 € im monatlichen Durchschnitt, bei richtiger Beantragung zu.
Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet.

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Der Anspruch für max. 42 Tage besteht jedoch nur, wenn die Pflegeperson 
den Pflegebedürftigen bereits seit 6 Monate zu Hause gepflegt hat und der Bedürftige mindestens mit Pflegegrad 2 eingestuft ist!

Das Verhinderungspflegegeld ist dafür da, um eine Ersatzpflegekraft zu engagieren, wenn Sie für einen gewissen Zeitraum die Pflege Ihres Angehörigen nicht selbst leisten können. Dies kann auch in Form der 24-Stunden – Betreuung geschehen.
Die Dienstleistungen vom PflegeKönig können daher jährlich als Verhinderungspflege bei den Pflegekassen geltend gemacht werden.

Sie haben die Möglichkeit während des eigenen Urlaubs oder im Fall einer Krankheit für mehrere Wochen die Verhinderungspflege zu nutzen. Während der Verhinderungspflege von täglich mehr als acht Stunden wird bis zu sechs Wochen pro Jahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.
Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter acht Stunden pro Tag wird das volle Pflegegeld weitergezahlt.
Für die Verhinderungspflege muss im Antrag keine Begründung genannt werden.
Man entscheidet für sich selbst, an welchen Tagen im Monat man eine Ersatzpflege braucht.

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Falls diese Maßnahme für das laufende Jahr noch nicht geltend gemacht wurde, sollte dies unbedingt erfolgen!

Der PflegeKönig unterstützt Sie gerne bei der Beantragung dieser finanziellen Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.


Wohnumfeldverbesserungen

Zur Verbesserung der Lebensbedingungen in der eigenen Wohnung kann die Krankenkasse bestimmte Umbaumaßnahmen fördern. Dazu kann sie einen Betrag von max. 4.000 € pro erforderliche Maßnahme bewilligen. So sind z.B. Türverbreiterungen, Badumbau oder der Einbau eines Treppenliftes als unterschiedliche Maßnahmen zu sehen.
Eine enge Abstimmung mit der Krankenkasse vor Beauftragung von Umbauten ist dringend zu empfehlen, da i.d.R. vorab Kostenvoranschläge eingereicht werden müssen.

 

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind aus der häuslichen Pflege nicht wegzudenken.
Durch den Einsatz dieser Produkte können Pflegende (ob Pflegedienst oder Angehörige) Hygiene und Schutz gewährleisten.

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Jeder Pflegebedürftige, der Zuhause versorgt wird und einen anerkannten Pflegegrad hat, bekommt Pflegehilfsmittel im Wert von 40 €/ pro Monat ohne selbst dafür zu zahlen!

 

Pflegeberatung, Angehörigenschulungen und Qualitätskontrolle

Das Angebot der Pflegeberatung nach § 45 SGB XI bedeutet für Sie als pflegender Angehöriger, dass Sie ein Anrecht auf individuelle und zielgerichtete Pflegeberatung durch einen ambulanten Pflegedienst haben.
Ziel sollte es sein, Sie umfassend zu informieren und spürbar zu entlasten. Dies betrifft insbesondere die Vermittlung von Pflegekenntnissen sowie der Durchführung und Umsetzung pflegerischer Tätigkeiten, wie z.B. der Grundhygiene, Mobilisations- und Transfertechniken oder auch der Sturzprophylaxe.
Die Schulung wird bei dem zu Pflegenden durchgeführt und es können sowohl die Familienangehörigen als auch unsere 24h Betreuungskräfte teilnehmen.
Der ambulante Pflegedienst kann diese Leistung direkt mit der Pflegekasse abrechnen, die Schulung bis zu achtmal im Jahr durchführen und somit die Abläufe bei Bedarf fortlaufend optimieren.
Wir raten dazu, diese für Sie kostenlose Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Insbesondere beim Wechsel des Betreuungspersonals oder bei einer Veränderung des Gesundheitszustandes ist eine Angehörigenschulung sinnvoll.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren ambulanten Pflegedienst oder kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Fragen haben.

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Im Raum Löhne und Umgebung arbeiten wir hierbei bevorzugt mit unserem Netzwerk-Partner der HKA Löhner Pflegeberatung zusammen, die gerne für Sie hier aktiv unterstützt.

Ambulanter Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige haben, ganz gleich welcher Pflegegrad vorliegt, seit 2017 Anspruch auf einen „Entlastungsbetrag“ von bis zu 1.500 € im Jahr (125 €/Monat) – beispielsweise für stundenweise Betreuung, Unterstützung bei sozialen Kontakten, Haushalts- und Einkaufshilfen, Spaziergänge und Vorlesestunden, Begleitungen zum Arzt, ins Kino oder zu Konzerten. Das Geld dafür muss vorgestreckt werden, es wird dann bei entsprechendem Nachweis von der Pflegekasse erstattet.
Interessant ist dieses Angebot vor allem für leicht Pflegebedürftige, die es noch schaffen, selbständig ihren Alltag meistern, aber ab und zu auch Hilfe benötigen.
Zum andern eignet es sich besonders für die Angehörigen von Personen mit dementiellen Erkrankungen, die bei ihrer belastenden und anstrengenden Betreuung zwischendurch auch mal pausieren müssen.

Im Raum Löhne und Umgebung
arbeiten wir hierbei gerne mit unserem Netzwerk-Partner der Hand in Hand Betreuung und dem HKA Betreuungsdienst zusammen.

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Aktuell nicht genutzte Entlastungsleistungen aus dem Jahr 2023 noch bis zum 30.6.2024 eingesetzt werden zur Entlastung
der Pflegesituation!

Ansprüche für pflegende Angehörige

Wer für die Organisation der Pflege eines Angehörigen Zeit benötigt, darf dem Job zehn Arbeitstage fernbleiben.
Für diese Zeit ist das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung vorgesehen. Betroffene können dies bei der Pflegeversicherung ihres Angehörigen beantragen. Die zehn Tage können auch auf mehrere pflegenden Angehörige verteilt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine längere berufliche Auszeit möglich, um einen Angehörigen zu pflegen. 

In Absprache mit dem Arbeitgeber haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, bis zu sechs Monate teilweise oder ganz auszusteigen, und so eine unbezahlte, aber sozialversicherte Freistellung zu erhalten. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigt und der zu pflegende Angehörige mindestens einen Pflegegrad 2 hat. 

Da Sie als Arbeitnehmer in dieser sogenannten Pflegezeit kein Einkommen haben, können sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen. Die monatlichen Raten müssen erst mit Ende der Pflegezeit zurückgezahlt werden.

Wenn Krankenkassen Leistungen ablehnen

Viele Senioren und deren Angehörige kennen das…

Die bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragten Hilfsmittel, Reha oder Haushaltshilfe werden abgelehnt. Das muss aber nicht einfach hingenommen werden, denn oft kann nach einer Ablehnung ein Widerspruch helfen.
Jeder zweite Widerspruch, den Versicherte gegen einen abgelehnten Antrag auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung bei Krankenkassen einlegen, ist erfolgreich.
(Quelle: Studie des Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung – IGES)


Wann genehmigen Krankenkassen Leistungen?

Damit ein Leistungsantrag genehmigt wird, muss die gewünschte Maßnahme nicht nur medizinisch notwendig, sondern auch wirtschaftlich sein. Die medizinischen Befunde und die Lebenssituation der versicherten Person müssen für die Krankenkasse nachvollziehbar sein.
Ihr muss verständlich gemacht werden, aus welchen medizinischen Gründen man als Antragsteller z.B. Pflegebett oder ein spezielles Hörgerät braucht und eben nicht das Standardmodell.
Deshalb sollten die Betroffenen ihrem Leistungsantrag alle wichtigen Befunde sowie die Kontaktdaten der behandelnden Ärzte beifügen, um belegen zu können, dass die beantragte Leistung für sie medizinisch notwendig ist.
Vor einer stationären Vorsorge- oder Reha-Maßnahme müssen beispielsweise alle ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft sein.
Und bevor bei der Krankenkasse ein Antrag zur Übernahme der Kosten für ein Heil- oder Hilfsmittel gestellt wird, sollte mit dem behandelnden Arzt unbedingt geklärt werden, welche Leistungen der Krankenkasse in ihrem Fall zur Verordnung in Betracht kommen.

Um die Notwendigkeit der Maßnahme zu prüfen, ziehen die Krankenkassen in vielen Fällen den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) hinzu. Der MDK prüft die Unterlagen, die die Versicherten einreichen, fordert bei Bedarf weitere an oder führt eine persönliche Untersuchung der Versicherten durch.


Bei Ablehnung durch die Krankenkasse: innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen!

Lehnt die Krankenkasse den Antrag auf Leistungen ab, können Versicherte innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Patienten haben zudem das Recht, Gutachten des MDK einzusehen. Dies sollte man vorab am besten mit dem Arzt besprechen.
Ein Widerspruch muss immer schriftlich erfolgen, eine Begründung kann nachgereicht werden. Diese sollte aber im Widerspruch angekündigt werden. Entscheidet die Krankenkasse nicht innerhalb von drei Wochen über einen Antrag auf Kostenübernahme für eine medizinische Behandlung, gilt diese als genehmigt. Nachträglich kann die Kasse die Genehmigung nicht zurücknehmen.
Ist ein Gutachten vom MDK erforderlich, beträgt die Frist fünf Wochen.

Ihre mögliche steuerliche Entlastung

Unsere Betreuungskosten der Sorgenfrei 24h Daheim Dienstleistung gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen und können bis zu einem Gesamtbetrag von 4.000 € bei der jährlichen Steuererklärung, steuermindernd wirken – dies gilt auch bei ausländischen Dienstleistern. Hierzu muss es sich um ein seriöses Angebot handeln, bei dem alle steuerlichen Anforderungen mit der monatlichen Rechnungsstellung erfüllt werden. 
Der steuerliche Vorteil* kann auch von Kindern der pflegebedürftigen Person geltend gemacht werden.

Des Weiteren können die Kosten als außergewöhnlich Belastungen ebenfalls steuerlich veranlagt werden. Inwieweit dies realisiert werden kann, muss fallspezifisch idealerweise mit einem Steuerberater abgestimmt werden.
Außerdem besteht ein Pflegepauschalbetrag für Angehörige i.H.v. 924,- Euro, wenn bei dem zu Betreuenden eine Behinderung von über 25% und ein Behindertenausweis mit H-Kennzeichen vorliegt (H = Hilflosigkeit).

*Bitte den Anspruch mit Ihrem Steuerberater und/oder Finanzamt abklären.

Vollmachten & Verfügungen... bereiten Sie sich bei Zeiten auf das Alter vor

Patientenverfügung: Treffen Sie rechtzeitig, eigenständig Vorsorge

Definieren SIE rechtzeitig Ihre Wünsche für´s Lebensende, entscheiden SIE selbstständig über Ihre gewünschten medizinischen Behandlungen

In einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zulassen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu bilden oder frei zu äußern. Möglicherweise liegen Sie im Koma oder befinden sich im Endstadium einer unheilbaren Krankheit. Weitere Situationen, in denen es maßgeblich auf eine Patientenverfügung ankommt, sind Gehirnschädigungen, die durch einen Unfall oder Schlaganfall verursacht wurden, eine fortschreitende Demenzerkrankung oder wenn der Patient als lebenserhaltende Maßnahme künstlich ernährt werden muss. Der Arzt ist an Ihren, in der Patientenverfügung schriftlich formulierten Willen gebunden.
Diesen muss er in einem Gespräch mit einem Bevollmächtigten oder Betreuer abstimmen und entsprechend umsetzen. Das ist allerdings nur unter der Voraussetzung möglich, dass die Patientenverfügung wirksam ist.

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Sie haben verschiedene Möglichkeiten, eine Patientenverfügung mit typischen Inhalten aufzusetzen!

Ein Muster für eine Patientenverfügung finden Sie zum Beispiel auf den Seiten des Bundesjustizministeriums unter:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.html
Bei der Abfassung sollten Sie sich dennoch von einer fachkundigen Person beraten lassen.


Betreuungsverfügung

Ein Irrtum ist zu glauben, dass Eltern, Ehepartner, Kinder und Geschwister mit Eintritt des Betreuungsfalls automatisch Betreuer sind.
Stattdessen muss, ohne Vorlage einer individuellen Betreuungsverfügung, ein gesetzlicher Betreuer erst von einem Gericht benannt werden. Im Gegensatz zum Vorsorgebevollmächtigten unterliegt ein Betreuer der gerichtlichen Kontrolle.
Welche Funktion eine Betreuungsverfügung erfüllt, welchen Inhalt sie hat und wo Sie die Verfügung sicher aufbewahren – informieren Sie sich hier!
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Jeder kann in die Situation kommen, einen Schlaganfall zu erleiden, einen Unfall zu haben, an Demenz zu erkranken oder auf andere Weise nicht mehr selbst entscheiden zu können. Doch Ihr Leben läuft weiter, und es müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden.
Wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind, muss eine andere Person die Entscheidungsbefugnis erhalten.
Mit einer Betreuungsverfügung greifen Sie dem Gericht vor, das in einem solchen Fall einen rechtlichen Betreuer für Sie bestellt.
Ist eine Betreuungsverfügung vorhanden, in der Sie eine Person Ihres Vertrauens benannt und Ihre Wünsche und Vorstellungen schriftlich verfasst haben, ist das Gericht angehalten, diese zu beachten und wenn möglich zu befolgen.

Über Inhalt und Form einer Betreuungsverfügung sowie den Aufgaben eines Betreuers
informieren Sie sich gerne mit einer Muster Betreuungsverfügung auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Betreuungsverfuegung.html?nn=6765634.

 

Vorsorgevollmacht: Wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist!

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Personen, für Sie Entscheidungen in einem oder mehreren Bereichen zu treffen, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Das können gesundheitliche, geistige oder körperliche Gründe sein, die eigenverantwortliches Handeln für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft unmöglich machen.

Mit einer Vorsorgevollmacht die gesetzliche Betreuung vermeiden

Das Durchschnittsalter derjenigen, die eine Vorsorgevollmacht verfassen, liegt nach Angaben der Bundesnotarkammer bei einem Durchschnittsalter von 65 Jahren. Gemessen an ihrer Bedeutung sollte sie viel früher formuliert werden, da auch junge Menschen, bedingt durch einen Unfall oder durch Krankheit, auf Pflege und einen Bevollmächtigten angewiesen sein können.
Mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie, dass ein Betreuungsgericht für Sie einen Betreuer nach dem Willen des Gesetzgebers einsetzt. Nur wenn Sie in gesunden Tagen und im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind, können Sie in einer Vorsorgevollmacht selbst einen Bevollmächtigten benennen, der in von Ihnen festgelegten Situationen an Ihrer Stelle Entscheidungen treffen und Maßnahmen ergreifen kann. Das bedeutet, dass Sie die gesetzliche Betreuung nach § 1896 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) umgehen. Sie haben dann auch die Möglichkeit, die Person auszuwählen und zu bestimmen, die Ihr unbedingtes und uneingeschränktes Vertrauen genießt.

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Der Inhalt einer individuellen Vorsorgevollmacht unterscheidet zwischen vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten die der Bevollmächtigte für Sie „managen“ soll!

Dazu ist es sinnvoll, dass Sie dem Bevollmächtigten das Recht einräumen, alle notwendigen Informationen bei den behandelnden Ärzten einzuholen und Einblick in Ihre Krankenunterlagen zu nehmen. Bitte bedenken Sie, dass die von Ihnen bevollmächtigte(n) Person(en) eigenverantwortlich tätig ist (sind) und lassen Sie Ihre Vorsorgevollmacht, ebenso wie Ihre Patientenverfügung, im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin registrieren. 

Die Registrierung erfolgt über das Webportal, per Fax oder per Post, wofür eine geringe aufwandsbezogene Gebühr erhoben wird. Dadurch haben Sie Gewissheit, dass Ihre Vorsorgevollmacht im Bedarfsfall auch tatsächlich gefunden wird. Das gilt umso mehr, wenn es sich um eine nicht notariell beglaubigte Vollmacht handelt.

Seniorengerechtes Wohnen

Ratschläge für ein barrierefreies und sicheres Zuhause

Die Treppe wird zum unüberwindbaren Hindernis, der Wohnzimmerteppich oder Telefonkabel zur Stolperfalle, die Badfliesen zur Rutschpartie: Wenn bei älteren Menschen Kraft, Beweglichkeit und Koordination nachlassen, birgt die Wohnung zunehmende Unfallgefahren. Auch zu hohen Küchenschränken und Arbeitsflächen oder Rollstuhl untaugliche Türeingänge können ärgerlich sein.
Höchste Zeit für bauliche Veränderungen, um altersgerechte Wohnräume zu schaffen.
Worauf Angehörige und Senioren beim Umbau achten sollten, haben wir im Folgenden zusammengefasst.


Das Badezimmer: rutschfest und barrierefrei

Häufige Ursache für Stürze sind u.a. rutschige Böden – umso mehr, wenn im Alter die Schritte unsicherer werden. Dann lohnt es sich, die herkömmlichen Fliesen im Bad durch rutschfeste Böden zu ersetzen. Statt Badematten aus Textilgewebe sind Kunststoffmatten mit Saugnäpfen angebracht. Ein weiteres Hindernis sind alte, zu hohe Duschwannen, die den Einstieg erschweren.
Eine gute Alternative ist eine ebenerdige Wanne oder geflieste Duschen, die zusätzlich mit einem Stuhl und Haltegriffen ausgestattet sind. Sie sind auch für die Toilette ratsam. Denn schwindet die Kraft in den Beinen, hilft es, sich beim Aufstehen mit den Armen abzustützen.


Die Küche: sitzend arbeiten

Auch für die Küche gilt, Sitzgelegenheiten erleichtern den Alltag. Denn langes Stehen fällt im Alter oft schwer. Das trifft vor allem auch für Senioren zu, die auf einen Rollator oder eine Gehhilfe angewiesen sind. Es ist sinnvoll, Unterschränke nach oben zu verlegen, um darunter Beinfreiheit für einen Stuhl zu schaffen und Küchenarbeiten angenehm erledigen zu können. So sind Lebensmittel, Töpfe und Geschirr leichter zu erreichen.


Die Wohnräume: barrierefreie Übergänge

Stolperfallen für Senioren gibt es im Haushalt viele, z.B. Türschwellen oder Teppichfalten. Insbesondere bei Osteoporose Patienten erhöht sich dadurch das Risiko für Knochenbrüche. Barrierefreie Übergänge helfen, die Sturzgefahr zu minimieren.
Achten Sie darauf, auf freiliegende Teppiche und auf sperrige Möbel zu verzichten, um ausreichend breite Durchgänge zu schaffen.


Das Treppenhaus: Geländer oder Lift

Stürze im Treppenhaus sind bei Senioren keine Seltenheit. Beidseitige Handläufe können zusätzliche Sicherheit bieten. Reicht die Kraft zum Treppensteigen nicht aus, kann evtl. der Umzug in eine Erdgeschosswohnung oder der Einbau eines Treppenliftes sinnvoll sein. Oft ist ein Umzug nicht möglich oder nicht gewünscht, da viele Emotionen mit der vertrauten Umgebung verbunden sind.
Ein Treppenlift kann das Mobilitätsproblem lösen, ob als Sitz-, Steh- oder Plattformvariante für Rollstuhlfahrer.


Die Finanzierung: Fördergelder beantragen

Altersgerechter Wohnungsumbau ist oft kostspielig. Jedoch können Angehörige und Senioren auf Unterstützung von Bund, Ländern und Versicherungen setzen, z.B. durch Kranken- oder Pflegekassen sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie übernehmen Kosten für Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Hausnotrufknöpfe oder auch Treppenlifte.


Die Betreuung: Hilfe annehmen

Umbaumaßnahmen erhöhen den Wohnkomfort und die Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Aber dies allein ist keine Gewähr dafür, dass die Selbstständigkeit der Senioren erhalten bleibt. Deshalb ist es wichtig zu erkennen, wann es nicht mehr ohne fremde Hilfe geht. Besonders Angehörige sind hier gefordert.
Denn älteren Menschen fällt es nicht leicht, sich die Hilfsbedürftigkeit einzugestehen.

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In diesem Fall kann eine häusliche Betreuungskraft die Lösung sein, die mit den Senioren “Sorgenfrei 24h Daheim” unter einem Dach lebt und Ihnen im Alltag hilft!

...dem Vergessen entgegenwirken

Der sprichwörtliche Knoten im Taschentuch: Er soll als Gedächtnisstütze dienen. Vorausgesetzt, der Besitzer erinnert sich noch an den Grund für das Verknoten. Oft ist nämlich genau das Gegenteil der Fall. Dann erinnert der Knoten lediglich daran, etwas vergessen zu haben. Aber was? Ein ungutes Gefühl macht sich breit, das verunsichern kann. Ist das ein erstes Anzeichen der Demenz?
Besonders ältere Menschen stellen sich häufig diese Frage. Dabei besteht erst einmal kein Grund zur Sorge. Zwar nimmt mit dem Alter die Leistungsfähigkeit des Hirns ab und die Vergesslichkeit zu, eine Demenzerkrankung muss deswegen jedoch nicht vorliegen. Wer sich mit dem Leistungsschwund dennoch nicht abfinden will, kann dem Vergessen mit gezielten Methoden entgegenwirken und so auch einer möglichen Demenz vorbeuten. Besonders wirkungsvoll ist dafür das sogenannte Gehirnjogging.


Abwechslungsreicher Denksport

Gehirnjogging ist Denksport. Es fördert die Auffassungsgabe und hilft dabei, Sachverhalte zu verknüpfen. Entwickelt Anfang der 1990er-Jahre, präzisierte der deutsche Psychologe Siegfried Lehrl den Begriff 1992 unter dem Ausdruck „Mentales Aktivierungstraining“ (Mat). Eine wichtige Unterscheidung. Sie räumt auf mit dem Irrglauben, das Gehirn könne wie ein Muskel trainiert werden. Denn ganz so einfach ist es nicht. Dazu ist das menschliche Gehirn viel zu komplex. Richtig ist jedoch: Mit gezielten Übungen lassen sich unterschiedliche Regionen im Gehirn aktivieren. Wichtig dabei ist, regelmäßig für Abwechslung zu sorgen. Denn einseitiges Training verbessert lediglich einzelne Teilbereiche. Ein Beispiel: Wer nur Worträtsel löst, verbessert zwar seinen Sprachschatz, das Erinnerungsvermögen oder Zahlenverständnis hingegen nicht. Wirkungsvolles Gehirnjogging sollte deshalb breit aufgestellt sein.


Jede Fähigkeit erfordert spezielles Training

Beim Gehirnjogging handelt es sich um Übungen für zu Hause oder unterwegs. In der Regel nehmen sie nur ein paar Minuten Zeit in Anspruch, Interessierte sollten sie allerdings regelmäßig wiederholen. Neben speziellen Übungsbüchern gibt es auch verschiedene Internetseiten, die kostenlose Denkspiele anbieten.
Idealerweise konzentrieren sich die Übungen beim Gehirnjogging auf sechs Fähigkeiten.
1. Die räumliche Orientierung: Sie hilft, den Überblick zu behalten und sich an Wege zu erinnern.
2. Alltagsentscheidungen: Denn ein wacher Geist ist schneller entscheidungsfähig.
3. Verständnis von Zusammenhängen: Es ermöglicht, Gesprächen oder Nachrichten konzentrierter zu folgen.
4. Der Wortschatz: Diese Übungen erweitern oder erhalten das Vokabular.
5. Zahlenbeherrschung: Sie erleichtert das tägliche Kopfrechnen – etwa im Supermarkt.
6. Das Gedächtnis: Regelmäßig trainiert, hilft es dabei, sich Dinge besser merken zu können.


Sinnvoll für alle Altersklassen

Wer glaubt, Gehirnjogging sei nur etwas für ältere Generationen, liegt falsch. Denn davon profitieren Jung und Alt gleichermaßen. Das belegt eine Studie von Wissenschaftlern des Karolinska-Instituts in Stockholm und der University of Eastern Finland aus dem Jahr 2015. Sie stellten fest, dass eine Kombination von Kraft- und Ausdauertraining, gesunder Ernährung sowie regelmäßigem Gehirntraining die kognitiven Fähigkeiten der Teilnehmer um 25 Prozent steigern ließ. Krankenkassen empfehlen deshalb Gehirnjogging auch als Präventionsmaßnahme, beispielsweise um einer Demenzerkrankung vorzubeugen. Bei ADHS, Depressions– und Burn-out-Patienten werden die Übungen zudem therapiebegleitend eingesetzt. Heißt: Auch, wenn Gehirnjogging weder Erkrankungen verhindern noch heilen kann – schaden tut es sicher nicht, um die Gedächtnisleistung langfristig zu erhalten.

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Kostenlos Online üben, siehe unter der Rubrik
“Ihr Pflegeratgeber/Weiterführende Links” !

Ihr Medizinwissen...eine Auswahl häufiger Krankheitsbilder im Alter

Arthrose

Arthrose bezeichnet eine degenerative Veränderung in den Gelenken. Oft auch als Gelenkverschleiß bezeichnet, ist sie im Gegensatz zur Arthritis, in der Regel nicht entzündlich. 


Bluthochdruck/ Hypertonie

Ist der Blutdruck an mehreren Tagen und bei verschiedenen Messungen über der Grenze von 140 zu 90 mm Hg spricht man von Bluthochdruck. Dabei genügt es, wenn einer der beiden Werte den Grenzwert überschreitet. Es empfiehlt sich dann ein Arztbesuch, da Blutdruck, auch wenn er selbst keine Schmerzen verursacht die Gefäße massiv schädigen kann.


Dekubitus

Ein Dekubitus (auch Druckgeschwür oder Wundliegegeschwür genannt) ist ein geschädigter Hautbereich, der durch lang andauernde Druckbelastungen und die dadurch verursachten Durchblutungsstörungen verursacht wird. Er wird in verschiede Grade unterteilt, von leichten Hautrötungen bis hin zu offenen Stellen. Zur Vermeidung setzt man spezielle Dekubitus-Matratzen und Lagerungstechniken ein.


Demenzielle Erkrankungen

Demenz (lateinisch “ohne Geist/Verstand”) gehört zu den häufigsten Erkrankungen im Alter und beschreibt den Abbau des Gedächtnisses – gleichzeitig gehen aber auch geistige, emotionale und soziale Fähigkeiten Stück für Stück verloren. Dementsprechend wird die Pflege einer an Demenz erkrankten Person mit dem Fortschreiten der Erkrankung immer wichtiger und umfangreicher. Alltägliches wie etwa das Baden, das Gehen, die Benutzung der Toilette, oder das Essen und Anziehen sind für die Betroffenen teilweise nicht mehr eigenständig zu bewältigen.
Zudem kann es der betroffenen Person immer schwerer fallen, ihre Beschwerden und Wünsche zu äußern. Durch eine 24h Betreuungskraft in der häuslichen Gemeinschaft, können die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt und darauf eingegangen werden. Eine aktivierende Betreuung kann sich positiv auf den Verlauf der Krankheit auswirken.
Die Alzheimer-Demenz ist die häufigste Form demenzieller Erkrankungen. Dabei handelt es sich um ein zunehmendes Absterben von Gehirnzellen. Patienten werden zunehmend vergesslich und verwirrt. Es können Verhaltens- und Persönlichkeitsveränderungen auftreten. Orientierungslosigkeit und Unruhe, depressive Stimmungen und Aggression treten ebenso auf wie der Verlust des Urteilsvermögens und der Sprachfähigkeit. Das Fortschreiten der Krankheit kann behandelt werden. Heilbar ist sie derzeit nicht.
Andere Formen einer Demenzerkrankung sind z.B. die Vaskuläre Demenz, Morbus Pick und Frontotemporale Demenz.

Weiterführende Information finden Sie unter der Rubrik “Ihr Pflegeratgeber/Weiterführende Links, z.B. https://www.wegweiser-demenz.de

Wegweiser Demenz ist eine Initiative des Bundesfamilienministeriums, welches Hilfewissen an Betroffene vermittelt und fördert.
Auf der Seite erfahren Sie aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema Demenz.


Depression

Eine Depression ist eine psychische Störung. Typische Symptome sind Niedergeschlagenheit, Antriebslosigkeit, Interessensverlust, Freudlosigkeit. Das Selbstwertgefühl, die Leistungsfähigkeit und das Interesse am Leben gehen verloren. Behandelt werden Depressionen mit Psychotherapie oder Antidepressiva. 


Diabetes

Diabetes Mellitus bezeichnet eine Stoffwechselkrankheit, bei der der Blutzuckerspiegel chronisch erhöht ist. Dabei unterscheidet man zwischen zwei Typen. Beim Typ1 Diabetes herrscht ein Insulinmangel auf Grund einer verminderten Körpereigenen Insulinproduktion. Typ 2 Diabetes tritt auf, wenn die Körperzellen nicht mehr entsprechend auf das Insulin reagieren. Gründe sind sehr häufig Übergewicht, Bewegungsmangel und fettreiche Kost.   


Herzinfarkt

Bei einem Herzinfarkt handelt es sich um eine Durchblutungsstörung von Teilen des Herzmuskels. Diese werden in der Regel von Blutgerinnseln in „verkalkten“ Herzkranzgefäßen ausgelöst. Typische Symptome sind starke Brustschmerzen mit Engegefühl (Angina Pectoris), starke Schmerzen bis in die Arme und Beine, große Unruhe sowie kalter Schweiß. 


Herzinsuffizienz

Bei einer Herzinsuffizienz, auch Herzschwäche genannt, kann das Herz den Organismus nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgen. Typische Symptome sind Luftnot bei Belastungen, geschwollene Beine, Engegefühl in der Brust und die Unmöglichkeit des Flachliegens.


Inkontinenz

Inkontinenz bedeutet, dass man nicht erlernt hat oder die Fähigkeit verloren hat, Ort und Zeitpunkt der Entleerung von Blase oder Darm selbst zu bestimmen.


Osteoporose

Osteoporose ist eine Alterserkrankung, die mit einem Schwund der Knochendichte einhergeht. Sie wird auch als Knochenschwund bezeichnet.


Parkinson

Parkinson ist eine Erkrankung des Nervensystems. Typische Symptome sind Zittern (Tremor), langsame Bewegungen und versteifte Muskeln.


PEG Sonde

Die perkutane endoskopische Gastrostomie (abgekürzt PEG) ist künstlicher Magenzugang durch Haut und Bauchdecke in den Magen. Die Magensonde ermöglicht die Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr und Medikamentengabe bei Patienten die Schluckstörungen haben oder sich in Intensivmedizinischer Behandlung wie etwa im Koma befinden.


Schlaganfall/Apoplex

Apoplex bzw. einer Apoplexie nennt man eine plötzliche Durchblutungsstörung des Gehirns. Durch die Durchblutungsstörung kommt es zu einer Sauerstoffunterversorgung mit anschließendem Gewebsuntergang. Ein Apoplex des Gehirns (Apoplexia cerebri) wird als Schlaganfall oder zerebrovaskulärer Insult bezeichnet.


Stoma

Künstlicher Darmausgang oder Harnableitung.

Weiterführende Links

Sie pflegen oder werden gepflegt?

Dafür hat der PflegeKönig-Sorgenfrei 24h Daheim, Ihnen zur Vertiefung Ihres Fachwissens eine Auswahl an Links und Ansprechpartner zur Hilfesuche zusammengestellt:


Allgemeine Links

Ratgeber zur Pflege und für die häusliche Pflege
www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege.html

Ratgeber der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
www.pflegewegweiser-nrw.de

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
www.mdk.de

 
Thema Beratung

Länger zuhause leben
www.bmfsfj.de

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege – Wie Unternehmen Beschäftigte mit Pflegeaufgaben unterstützen können
www.bmfsfj.de

Entlastung für die Seele – Ein Ratgeber für pflegende Angehörige
www.bagso.de/publikationen/ratgeber/entlastung-fuer-die-seele/

Zu Hause gut versorgt – Informationen und Tipps für ältere Menschen
www.bagso.de/publikationen/ratgeber/zu-hause-gut-versorgt/

Pflegestützpunkte Nordrhein-Westfalen
www.gesundheits-und-pflegeberatung.de/pflegestuetzpunkte/nordrhein-westfalen/

Pflegestützpunkte Deutschland weit
www.pflegestuetzpunkte-deutschlandweit.de

 

Foren für pflegende Angehörige

Pflegenetz-Forum
www.forum.pflegenetz.net

Treffpunkt für pflegende Angehörige
www.pflegendeangehoerige.info

Ratgeberforen zum Thema Demenz
www.wegweiser-demenz.de/weblog-und-forum

 

Thema Demenz

Allianz für Menschen mit Demenz
www.allianz-fuer-demenz.de

Serviceportal Wegweiser Demenz
www.wegweiser-demenz.de

Bundesministerium für Gesundheit
www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege/demenz

Deutsche Alzheimer Gesellschaft
www.deutsche-alzheimer.de



Gehirnjogging- dem Vergessen entgegenwirken

www.apotheken-umschau.de/Gehirnjogging

www.brain-fit.com

https://www.bernhard-gaul.de/spiele/spiele.php

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